9. Das Arbeitszeugnis

Du hast das Recht, jederzeit ein Zeugnis zu verlangen, das über die Art und Dauer deiner Arbeit, sowie über deine Leistungen und dein Verhalten Auskunft gibt (OR 330a). Ein gutes Zeugnis ist für die Stellensuche wichtig. Verlange ein Zwischenzeugnis, wenn bisherige Vorgesetzte weggehen oder wenn Umstrukturierungen anstehen.

Kontrolliere zusammen mit der IGA oder in einer anderen Beratungsstelle, ob dein Zeugnis vollständig ist und ob es wirklich zu deinem Vorteil formuliert ist. Diese Kontrolle lohnt sich, denn: Oft klingen Zeugnisse besser, als sie sind!

Falls dir bei Beendigung einer Arbeitsstelle kein Zeugnis ausgestellt wurde, kannst du es jederzeit nachträglich verlangen (bis 10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses).