8.3 Kündigungsverbot – Sperrfristen
Es gibt bestimmte Sperrfristen, während derer dir ein:e Arbeitgeber:in nicht kündigen darf:
Militärdienst, Zivilschutz
Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt
Während vollständiger oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit
Krankheit, Unfall:
1. Dienstjahr: 30 Tage
2.–5. Dienstjahr: 90 Tage
ab 6. Dienstjahr: 180 Tage
Erfolgt die Kündigung während einer dieser Sperrzeiten, dann ist sie nicht gültig. Ist eine Kündigung erfolgt und im Verlauf der Kündigungsfrist tritt einer der Sperrgründe auf, dann wird die Kündigungsfrist um die Dauer der Sperrfrist (jeweils bis Monatsende) verlängert. Dabei kann es zu Problemen mit der Lohnfortzahlung kommen. Lass dich in diesem Fall unbedingt beraten!