8.3 Kündigungsverbot – Sperrfristen

Es gibt bestimmte Sperrfristen, während derer dir ein:e Arbeitgeber:in nicht kündigen darf:

  • Militärdienst, Zivilschutz

  • Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt

  • Während vollständiger oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit

  • Krankheit, Unfall:

    • 1. Dienstjahr: 30 Tage

    • 2.–5. Dienstjahr: 90 Tage

    • ab 6. Dienstjahr: 180 Tage

Erfolgt die Kündigung während einer dieser Sperrzeiten, dann ist sie nicht gültig. Ist eine Kündigung erfolgt und im Verlauf der Kündigungsfrist tritt einer der Sperrgründe auf, dann wird die Kündigungsfrist um die Dauer der Sperrfrist (jeweils bis Monatsende) verlängert. Dabei kann es zu Problemen mit der Lohnfortzahlung kommen. Lass dich in diesem Fall unbedingt beraten!