8. Kündigung
Das OR sieht einige Schutzmassnahmen vor, allerdings hat die Schweiz einen sehr schlechten Kündigungsschutz. Bei Gesamtarbeitsverträgen liegt meist ein besserer Schutz vor.
Sowohl du als lohnabhängige Person, als auch dein Chef, kann den Arbeitsvertrag aufkündigen. Je nach Vertrag gibt es dafür Kündigungsfristen. Je nach Situation, kann auch fristlos gekündet werden. So oder so aber gilt: Die Partei, welche kündigt, muss auf Verlangen der anderen Partei die Gründe für die Kündigung schriftlich darlegen.
Als Arbeitnehmer:in kannst jederzeit die Kündigung einreichen. Das Problem dabei kann allerdings die nachfolgende Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung sein. Diese entscheidet im Falle einer Kündigung, ob du diese selbst verschuldet hast und bestraft dies mit Einstelltagen (du erhältst dann für eine gewisse Sperrfrist keine Versicherungsbeiträge).
Die Arbeitgeber:innen können eine Kündigung nur begründet aussprechen. Siehe unter Kapitel 8.4 wann es sich um eine «missbräuchliche Kündigung» handeln kann.