7.2 Streik

Eines der gewerkschaftlichen Kampfmittel ist der Streik. Streiks sind relativ schwierig zu organisieren, aber ein sehr mächtiges Mittel. Wenn gestreikt wird, wird der Arbeitskampf sehr oft gewonnen! Denn wenn die Arbeiter:innen eines Betriebs ihre Arbeit nieder legen, entsteht innert kürzester Zeit ein immenser Schaden. Auch wenn nur sehr kurz gestreikt wird, kommt die Botschaft bei den Chef:innen auf jeden Fall an: Ohne die Arbeitenden läuft hier gar nichts.

7.2.1 Streikrecht

Die Schweiz hat ein verfassungsmässiges Streikrecht - wenn auch ein Schwaches. Der sogenannte „Arbeitsfrieden“ oder die „Sozialpartnerschaft“ wird sehr hoch gewichtet. Die gesetzlichen Regelungen beinhalten folgende Aspekte:

  • Es darf erst gestreikt werden, wenn andere Wege versucht wurden.

  • Es darf zudem nur für Arbeitsstreitigkeiten (die innerhalb eines Betriebes oder mit einem GAV geregelt werden können) gestreikt werden. Beispiels weise wäre in der Schweiz ein Streik gegen Verschlechterungen auf gesetzlicher Ebene nicht legal.

  • In Branchen mit einem GAV gilt zudem, dass solange der GAV nicht verletzt wird, auch nicht gestreikt werden darf (in der Zeit bevor ein GAV ausläuft, wird aber immer wieder gestreikt). Das zeigt wie GAV‘s gleichzeitig Errungenschaften von Arbeitskämpfen absichern, aber auch ein Instrument der Chef:innen sind, um weitere Arbeitskämpfe auszuschliessen.

  • Ein Streik muss von einer Gewerkschaft getragen werden und der Betrieb muss im Voraus gewarnt werden, dass gestreikt wird.

  • Der Betrieb darf auf einen Streik nicht mit Sanktionen, wie Entlassungen, reagieren. Das wäre eine Missbräuchliche Kündigung.

  • Während des Streiks muss kein Lohn bezahlt werden.

7.2.2 Wilder Streik

Von einem „Wilden Streik“ wird gesprochen, wenn gesetzliche Bedingungen nicht eingehalten werden. Auch diese Streiks führen oft zum Erfolg. Denn die Wirkung bleibt die gleiche: Die Arbeitsniederlegung hat einschneidende Folgen für den Betrieb, seine Kundschaft, seinen Umsatz. Der wilde Streik beinhaltet aber mehr rechtliche Risiken für die Arbeiter:innen, da die Chef:innen im Nachhinein vor Gericht gehen können. Dennoch kann es ein sinnvolles Mittel sein: es sollte aber genau und mit einer Gewerkschaft geplant werden, um Risiken zu minimieren.

7.2.3 Warnstreik

Ein Streik kann auch nur als Warnung durchgeführt werden, um den Chef:innen zu signalisieren, dass die Belegschaft bereit ist, für ihre Rechte zu kämpfen und es gefährlich für den Betrieb wird. Ein Warnstreik ist bereits im Voraus klar befristet auf beispielsweise einen Tag oder auch nur wenige Stunden. Je nach Betrieb kann beispielsweise auch ein kollektives Verlängern der Pause bereits einen spürbaren Druck auf die Chef:innen erzeugen.

7.2.4 Einen Arbeitskampf organisieren

Ein Streik fällt leider nicht vom Himmel, sondern muss durch einen guten Plan und Organisierungsarbeit vorbereitet werden. Ein erster Schritt ist, gemeinsam mit einer Gewerkschaft die Situation in der Firma zu analysieren. Dann gilt es sich möglichst viel Unterstützung innerhalb der Belegschaft zu sichern. Das kann über das Gründen eines Chats, Versammlungen, einer verdeckten Umfrage oder andere Schritte geschehen. Dabei ist es wichtig, sich zu überlegen, wer in der Firma welche Position hat. Es kann Sinn machen, höhere Ebenen im Betrieb, bspw. Teamleiter:innen, zu Beginn nicht zu informieren, wenn diese als loyal gegenüber der Geschäftsleitung eingeschätzt werden. An den Versammlungen der aktiven Kolleg:innen gilt es dann gemeinsam mit der Gewerkschaft eine Strategie zu entwickeln. Macht ein offener Brief mit Forderungen Sinn, um die Unterstützung in der Belegschaft zu testen? Ist es sinnvoll, mit einem Warnstreik zu drohen oder 27 mit dem Gang an die Medien? Diese Fragen können nur konkret beantwortet werden. Klar ist: Je mehr ihr seid und je besser ihr organisiert seid, desto eher werdet ihr den Arbeitskampf gewinnen und damit eure Arbeitsbedingungen langfristig verbessern!