4.2 Lohn bei Krankheit oder Schwangerschaft
Je nach Arbeitgeber:in musst du bereits ab dem ersten Tag oder erst ab dem 3. oder 4. Tag deine Arbeitsunfähigkeit durch ein Arztzeugnis beweisen.
Bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Schwangerschaft müssen Arbeitgeber:innen während einer bestimmten Zeit den Lohn weiterhin zahlen.
Falls der Arbeitsvertrag keine bessere Regelung enthält (z.B. Krankentaggeldversicherung, siehe Kapitel 21.3.), gilt in der Nordwestschweiz die „Basler-Skala“. Je länger du für denselben Betrieb arbeitest, desto länger muss er den Lohn fortzahlen - und zwar 100 % des Lohnes gemäss folgender Skala:
1. Dienstjahr (nach 3 Monaten) | 3 Wochen |
2. – 3. Dienstjahr | 2 Monate |
4. – 10. Dienstjahr | 3 Monate |
11. – 15. Dienstjahr | 4 Monate |
16. – 20. Dienstjahr | 5 Monate |
Ab dem 21. Dienstjahr | 6 Monate |
Wenn dein Kind krank ist, darfst du bis zu drei Tage von der Arbeit fernbleiben, um dich um dein Kind zu kümmern. Dabei bekommst du den vollen Lohn. Falls dein Kind schwer krank ist, stehen dir bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub zu.
Achtung: in den ersten drei Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses muss bei Krankheit keine Lohnfortzahlung geleistet werden!