4.1 Lohn bei Unfall

Alle Arbeitnehmer:innen müssen obligatorisch für einen Lohnersatz (Taggeld) von 80% gegen Betriebsunfall (während Arbeit und auf Arbeitsweg) versichert sein. Wer mindestens 8 h pro Woche arbeitet muss obligatorisch durch den Arbeitgeber auch für Nicht-Betriebsunfälle versichert werden. Auch wenn Arbeitgeber:innen keine Unfallversicherung abgeschlossen haben, erhalten Arbeiter:innen trotzdem die Leistungen bei Unfall (meist über die SUVA).