3.6 Gesetzliche Feiertage

Je nach Kanton gelten zum Teil unterschiedliche Feiertage. Folgende Feiertage sind in Basel-Stadt und Basel-Land arbeitsfrei: Neujahr; Karfreitag; Ostermontag; 1. Mai; Pfingstmontag; Auffahrt; 1. August; Weihnachtstag; Stephanstag. Wer im Monats- oder Wochenlohn arbeitet, bekommt für die arbeitsfreien Feiertage keinen Lohnabzug (d.h. sie sind bezahlt), wer im Stunden- oder Tageslohn arbeitet, hat aber keinen Anspruch auf bezahlte Feiertage. In einigen GAVs gibt es abweichende Bestimmungen. Im Gastgewerbe gelten z.B. nur 6 Feiertage, dafür werden diese auch Stundenlöhner:innen ausbezahlt (als Zuschlag auf Stundenlohn).