3.5 Ferien

Das Gesetz schreibt im Minimum 4 Wochen Ferien vor (5 Wochen für bis 20-Jährige).

Wenn du während deiner Ferien erheblich krank bist, kannst du das der Arbeitgeberin melden. Wenn dir der Arzt „Ferienunfähigkeit“ attestiert (Also, dass wegen Krankheit keine Erholung möglich ist), dann muss dein Betrieb dir die Ferientage zu einem anderen Zeitpunkt nochmals gewähren.

Der Ferienanspruch kann ab dem dritten Monat Abwesenheit wegen Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft gekürzt werden (um 1/12 pro vollständig abwesenden Monat).

Wird ein Arbeitsvertrag beendet und es bestehen noch nicht eingelöste Ferienansprüche, so müssen diese ausbezahlt werden.

Ferien bei Stundenlohn: Jede geleistete Arbeitsstunde gibt Recht auf einen Ferienanspruch. Normalerweise muss der Ferienlohn dann bezahlt werden, wenn die Ferien bezogen werden. Wer sehr unregelmässig arbeitet und im Stundenlohn bezahlt wird, kann das Feriengeld zusätzlich zum Brutto-Stundenlohn beziehen, also als Lohnzuschlag:

Voraussetzung dafür sind ein schriftlicher Vertrag und eine Lohnabrechnung, auf welcher der Ferienanspruch separat ausgewiesen wird!