3.2 Überstunden und Überzeit
Um Überstunden handelt es sich, wenn mehr als das vereinbarte Pensum gearbeitet wird. Überzeit ist das Überschreiten der gesetzlichen Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden). Wenn aussergewöhnliche Ereignisse es nötig machen kann der Betrieb Überstunden und auch Überzeit anordnen, sofern diese für den Angestellten „zumutbar“ sind. Regelmässige Überstunden/ Überzeit sind nicht erlaubt.
Grundsätzlich müssen Überstunden mit 25% Lohnzuschlag abgegolten werden. Es darf aber leider im Vertrag festgelegt werden, dass Überstunden zum normalen Lohn abgegolten werden, was bei sehr vielen Arbeitsverträgen der Fall ist. Bei Überzeit hingegen ist keine vertragliche Abweichung von dieser gesetzlichen Regelung möglich, sie müssen zwingend mit einem 25%-Lohnzuschlag vergütet werden oder wenn du dich einverstanden erklärst mit gleicher Freizeit kompensiert werden. Die Überzeit darf im Jahr nicht mehr als 170 Stunden (bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden) resp. 140 Stunden (bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden) betragen.
Achtung: Viele Betriebe drücken sich um das Auszahlen von Überstunden und Überstundenzuschlägen. Besonders häufig betroffen sind Teilzeitarbeitende. Schreib deine Überstunden auf und lass diese Aufstellung jeden Monat vom Betrieb unterschreiben! Wenn du das Gefühl hast, dass bei dir generell zu viele Überstunden oder Überzeit verlangt wird, komm in eine Beratung und wir schauen es uns an.