2.4 Teuerungsausgleich

Die Erhöhung der Lebenshaltungskosten wird oft durch eine Anpassung der Löhne ausgeglichen. Allerdings besteht nur dann eine Verpflichtung, wenn dies im GAV oder im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Einige GAV erlauben es den Arbeitgebern, je nach wirtschaftlicher Situation nur einen Teil des Teuerungsausgleichs weiterzugeben.

In vielen Branchen blockieren die Betriebe trotz der massiven Teuerung eine Lohnerhöhung. Hier ist es wichtig dich mit deinen Kolleg:innen auszutauschen. Wir unterstützen gerne, wenn ihr euch organisieren und Druck aufbauen wollt.

Wenn alles teurer wird, muss auch euer Lohn steigen! Das ist zwar im jetzigen System kein Gesetz - aber wir können den Teuerungsausgleich erkämpfen! Aktueller Stand des Basler-Index der Konsumentenpreise: www.statistik.bs.ch/zahlen/tabellen/5-preise.html