23. Sozialhilfe
Das Recht auf Sozialhilfe ist national geregelt, aber die konkrete Umsetzung geschieht über die Kantone bzw. Gemeinden. Deshalb können die Regeln der Sozialhilfe von Ort zu Ort ziemlich unterschiedlich sein. Die gemeinsamen Mindestempfehlungen legt die SKOS fest, die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist auch zuständig für die Unterstützung der Asylsuchenden, welche dem Kanton vom Bund zugewiesen werden.
Wer kann Sozialhilfe beantragen?
Alle Einwohner:innen der Schweiz, unabhängig von ihrer Nationalität, haben bei Bedarf Anrecht auf existenzsichernde Sozialhilfe-Unterstützung. d.h. das zum Überleben absolut notwendige Minimum muss gesichert werden.
Ausländer:innen (z.B. Personen mit Bewilligung B, seit 2008 sogar Personen mit Bewilligung C) können nach einer längeren Unterstützung durch die Sozialhilfe ihre Bewilligung verlieren!
Wenn du Sozialhilfe beantragst, musst du sehr genau Auskunft über deine Verhältnisse geben. Bei der Anmeldung musst du Unterlagen wie Mietvertrag, Lohnabrechnung, Bankkonto-Nachweis, Familienbüchlein etc. mitbringen. Die Höhe der Sozialhilfegelder hängt auch davon ab, wie viele Menschen in deinem Haushalt leben und wieviel sie verdienen.
Wann gibt es Sozialhilfe?
Das Sozialamt kontrolliert zuerst, ob eine andere Stelle, z.B. eine Sozialversicherung, für dich zuständig wäre. Es kontrolliert auch, ob deine Familie für dich aufkommen muss.
Das Sozialamt muss manchmal auch Vorschüsse leisten: wenn du z.B. Recht auf Arbeitslosengelder hast, du aber noch kein Geld erhältst, weil noch Unklarheiten bestehen.
Das Sozialamt übernimmt keine Schulden! Melde dich also an, bevor du dich aus Not verschuldest.
In den letzten Jahren brauchen immer mehr Menschen Sozialhilfe. Immer mehr 69 Leute sind „working poor“, d.h. obwohl sie 100 % arbeiten, reicht der Lohn nicht für den Lebensunterhalt. Sehr viele Leute sind sogenannte „Ausgesteuerte“, d.h. die Arbeitslosenversicherung unterstützt sie nicht mehr, obwohl sie immer noch arbeitslos sind.
Wann müssen Sozialhilfegelder zurückbezahlt werden?
Wenn du das Geld wegen falschen Angaben erhalten hast
Wenn du zu Wohlstand kommst (die Regeln zu Verjährung und der Definition was als Wohlstand gilt, sind von Kanton zu Kanton verschieden)
In einzelnen Fällen waren nicht-zurück-bezahlte Sozialhilfegelder ein Hinderungsgrund für eine Einbürgerung.
Nützliche Adressen
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
www.skos.ch
Sozialhilfe des Kantons Basel-Stadt
www.sozialhilfe.bs.ch
Kantonale Sozialhilfe Baselland
Liestal
www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/finanz-und-kirchendirektion/sozialamt/sozialhilfe/sozialhilfe
Internetcafé Planet 13
Selbsthilfeprojekt von und für Armutsbetroffene
Klybeckstrasse 60
4058 Basel
Tel +041 61 322 13 13
www.planet13.ch