2.3 13. Monatslohn und Gratifikation
Der 13. Monatslohn ist nicht vom Gesetz her vorgeschrieben (aber in gewissen GAVs obligatorisch). Wo es ihn gibt, ist er ein fester Lohnbestandteil - kann also nicht nach Belieben ausbezahlt und dann wieder gestrichen werden. Die Gratifikation ist eine freiwillige Leistung. Wenn sie regelmässig ausbezahlt wird, kann es aber aus Gewohnheitsrecht zu einem Anspruch kommen