22. Unfallversicherung (UV)
Wer ist wo versichert?
Schon wenn du nur eine Stunde arbeitest und angestellt bist, bist du gegen Arbeitsunfälle versichert. Wenn du mehr als acht Stunden in der Woche bei einer Arbeitgeberin angestellt bist, bist du auch gegen Nichtbetriebsunfall, also gegen Unfälle in der Freizeit, versichert.
Arbeitest du weniger als acht Stunden in der Woche, musst du dich bei deiner Krankenversicherung gegen Unfall in der Freizeit versichern. Du kannst dies auf dem Anmeldeformular ankreuzen oder der Krankenkasse einfach melden.
Läuft die Unfallversicherung über den Arbeitsplatz, sind die meisten Arbeitnehmer:innen bei der SUVA (Schweizerische Unfall-Versicherungs-Anstalt) versichert. Es gibt aber auch private Unfallversicherer.
Wenn du einen Unfall während der Arbeitszeit (oder auf dem Weg von oder zur Arbeit) hast, dann ist dieser Unfall auch versichert, wenn die Arbeitgebe-rin „vergessen“ hat, dich bei der Unfallversicherung anzumelden. Der Arbeitgeber muss dann nachzahlen.
Wie lange ist die Versicherung gültig?
Die Versicherungsdeckung beginnt mit dem Tag, an dem du mit der Arbeit beginnst oder hättest beginnen sollen. Die Deckung beginnt spätestens in dem Moment, in dem du dein Haus verlässt, um zur Arbeit zu gehen. Die Versicherungsdeckung endet am Ende des 30. Tages nach Ende eines Arbeitsverhältnisses.
Was ist versichert?
Die Unfallversicherung bezahlt die Kosten für die ärztliche Behandlung, den Spitalaufenthalt, die Medikamente und Taggelder für den Lohnausfall, Invalidenrenten, Integritätsentschädigung und andere Leistungen, die einem anerkannten Unfall folgen können.
Was ist ein Unfall?!
Es ist wichtig, die juristische Definition von „Unfall“ zu kennen: Unfall ist ”die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper”, z.B. wenn ich stürze und mir dabei ein Bein breche. Als Berufskrankheit gelten Krankheiten, „von denen nachgewiesen werden kann, dass sie ausschliesslich oder stark überwiegend durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden sind“. Die Frage, was ein Unfall, was eine Krankheit und was eine Berufskrankheit ist, führt immer wieder zu Streit mit den Versicherungen. Wichtig ist deshalb, dass die Unfalldeklaration genau und gut gemacht wird (Aussage der ersten Stunde). Gegen jeden Entscheid der Unfallversicherung kann innert 30 Tagen Rekurs eingelegt werden. Nimm mit uns Kontakt auf!
Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
Die Arbeitgeber:in ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich und muss die Vorschriften zur Verhinderung von Unfällen oder Berufskrankheiten einhalten. Die Arbeitnehmer:innen müssen Mängel in der Arbeitssicherheit melden. Dies gilt auch bei Temporärarbeit.
Du hast auch das Recht, die Arbeit zu verweigern, wenn deine Gesundheit durch die Ausführung der Arbeit gefährdet würde. Das kann aber natürlich schwierig sein, wenn du damit alleine bist. Melde dich unbedingt bei uns, wenn in deinem Betrieb gefährliche Arbeitsweisen verlangt werden!
Nützliche Adressen
SUVA Schweiz
6002 Luzern
www.suva.ch