21.3 Krankentaggeldversicherung
Diese Versicherung sichert dir den Lohn im Falle einer Krankheit. Am besten ist es, wenn die Arbeitgeber:in eine Kollektivversicherung abschliesst. Vor allem kleine Firmen haben aber oft keine solche Versicherung. Frage deine Arbeitgeber:in. Oft schreibt auch ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder ein Normalarbeitsvertrag den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung in einer Branche vor. Meistens deckt eine Krankentaggeldversicherung 80 % des Lohnes während zwei Jahren. Wenn du in einer Firma mit Kollektivversicherung gearbeitet hast und nun die Firma verlässt, kannst du diese Versicherung ohne Gesundheitsprüfung individuell weiterführen (innert 30 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses). Verlange einen Kostenvoranschlag. Du kannst dich auch privat z.B. bei der Krankenkasse individuell versichern. Individuelle Krankentaggeld-Versicherungen sind aber sehr teuer!
Sobald du mehr als 3 Monate am gleichen Ort arbeitest, bist du per Gesetz vor Lohnausfall wegen Krankheit geschützt. Unabhängig von einer Krankentaggeldversicherung ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir den vollen Lohn für eine gewisse Zeit weiter zahlen. (Siehe Kapitel 4.2.).
Nützliche Adressen
Basel-Stadt
Amt für Sozialbeiträge
Grenzacherstr. 62
4058 Basel
Tel. +41 61 267 86 66
www.asb.bs.ch
Basel-Land
SVA Basel-Landschaft
Hauptstr. 109
4102 Binningen
Tel.+041 61 425 25 25
www.sva-bl.ch