21.1 Grundversicherung
Die Leistungen der Grundversicherung sind vom Gesetz vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Die Prämien sind aber je nach Kanton, je nach Krankenkasse und je nach Versicherungsmodell sehr unterschiedlich – es ist deshalb wichtig sich gut zu informieren. Die Arbeitgeber:innen beteiligen sich an den Kosten der Versicherung im Normalfall nicht.
Neben der Franchise müssen sich alle mit 10 % Selbstbehalt an den Kosten beteiligen (bis maximal Fr. 700.- / pro Jahr für Erwachsene und Fr. 350.- für Kinder).
Die obligatorische Grundversicherung ist eine Drittklass-Minimalversicherung. Es gibt zahlreiche freiwillige Zusatzversicherungen, z.B. für Alternativmedizin, Erst- oder Zweitklassversorgung, Zahnbehandlungen etc. Die monatlichen Kosten der Krankenversicherung steigen von Jahr zu Jahr und belasten das Budget zahlloser Arbeiter:innen massiv.
Wer wenig verdient, hat Anspruch auf Prämienverbilligung.