2.1 Mindestlohn
Seit Juli 2022 hat der Kanton Basel-Stadt einen Mindestlohn. Dieser liegt aktuell bei 21.70/Stunde brutto (Stand 2024). Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Lohnabhängigen im Kanton. Allerdings wurde das Mindestlohn-Gesetz von der Regierung mit zahlreichen Ausnahmen durchlöchert:
Ausnahmen
Praktikum bis 6 Monate Dauer. Bei Verbindung mit Ausbildung auch bedeutend länger.
Ferienjobs für unter 18-Jährige
Lernende während der Lehre
Familienmitglieder in Familienbetrieben
Arbeitnehmer:innen auf Abruf, sofern sie innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 70 Stunden beschäftigt werden
Personen, die an Programmen zur beruflichen Integration teilnehmen
Arbeitnehmer:innen welche sich bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ganz oder überwiegend ausserhalb der Schweiz befinden.
Ausserkantonale Arbeitnehmer:innen, die Aufträge in Basel-Stadt ausführen, fallen nicht unter das Mindestlohn-Gesetz.
Ebenfalls keine Anwendung findet der kantonale Mindestlohn, in Branchen mit einem allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
Unabhängig von (tiefen) kantonalen Mindestlöhnen und GAV-Regelungen: Es ist fast überall möglich für höhere Löhne zu kämpfen!
In vielen Firmen behaupten die Chef:innen, es sei nicht möglich die Löhne zu 15 erhöhen, doch das ist oft gelogen. Während die Gewinne in ihre Taschen fliessen, drücken sie die Löhne bei den Beschäftigten. Dagegen wehren wir uns am besten durch gewerkschaftliche Organisierung! Hier kannst Du nachschauen, was ein branchenüblicher Lohn ist: www.lohnrechner.ch oder www.lohngleichheit.ch