21. Krankenversicherung
Für alle, die in der Schweiz wohnhaft sind, ist eine Grundversicherung obligatorisch. Diese deckt die Kosten der medizinischen Versorgung (Medikamente, Aerzt:in, Spital). Die Krankentaggeldversicherung hingegen ist nicht obligatorisch. Sie deckt den Lohnausfall aufgrund von Krankheit. Auch wenn keine Krankentaggeld-Versicherung besteht, gilt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht (siehe Kapitel 21.3).