20.2 Wechsel der Arbeitgeber:in

Wenn du deine Arbeitgeber:in verlässt, muss das gesamte Pensionskassen-Kapital (inkl. der Arbeitgeber:in-Beiträge) für den obligatorisch versicherten Koordinationslohn überwiesen werden. Beim nicht-obligatorisch versicherten Teil hast du Anrecht auf deinen Anteil und einen Teil der Arbeitgeberbeiträge. Wie hoch der Anteil Arbeitgeberbeiträge sein muss, steht im Reglement der Kasse. Das Pensionskassen-Kapital muss wie folgt überwiesen werden:

  • an die Pensionskasse der neuen Arbeitgeber:in

  • auf ein Freizügigkeits-Konto oder eine Freizügigkeitspolice