20.1 Pensionskasse und Teilzeitarbeit

Viele Teilzeitarbeiter:innen kommen nie bis zum Koordinationslohn, bzw. nur knapp darüber. Die Arbeitgeber können so Lohnnebenkosten sparen, den Arbeitnehmer:innen droht Armut nach der Pensionierung. Über die Arbeitgeber:in kann eine freiwillige Pensionskassenversicherung abgeschlossen werden, oder, wenn der Arbeitgeber davon nichts wissen will, kannst du für dich ein dritte Säule-Sparkonto eröffnen. Du musst alle Beiträge selbst bezahlen, aber die Beiträge sind steuerfrei.

Hast du mehrere Teilzeitstellen und erreichen die verschiedenen Löhne die Eintrittsschwelle von Fr. 22‘050.-/ Jahr, hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst die gesamten Verdienste bei einer der Pensionskassen deiner Arbeitgeber:innen versichern lassen, wenn es das Reglement erlaubt. Oder du kannst die Risiken „Tod“ und „Invalidität“ (nicht aber „Alter“) bei der „Stiftung Auffangeinrichtung“ versichern lassen.