19.7 IV- Invalidenversicherung

Die IV wird je zur Hälfte vom Staat und von den Beiträgen der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen finanziert. Ein IV-Gesuch kann von Geburt bis zum AHVAlter eingereicht werden. Eine IV-Abklärung ist oft zeitraubend und kompliziert. Eine IV-Rente entspricht in der Höhe der AHV-Rente. Sie variiert aber nach dem Grad der Invalidität (Viertelsrente, Halbrente, Vollrente). Einen Einfluss auf die Leistungen haben auch Familiensituation, Beitragsjahre, die Notwendigkeit von Hilfsmitteln oder einer Umschulung.

Bei der IV gilt seit einigen Jahren das Prinzip „Eingliederung vor Rente“. Das heisst, es wird versucht, dich durch Massnahmen wie Umschulung oder Arbeitstraining wieder in irgendeiner Form in den Arbeitsmarkt einzugliedern. In gewissen Fällen kann das positiv sein, da auf die individuellen Ressourcen geschaut wird. Dahinter steckt aber natürlich der Druck, Kosten zu sparen. Die Eingliederungsmassnahmen sind von Zwang begleitet und können viel Druck bei Betroffenen auslösen!

Die IV-Anmeldung dauert sehr lange! Du solltest dich daher frühzeitig anmelden. Lass dich ausserdem unbedingt beraten. Erkundige dich bei der IGA auch nach weiteren Mitgliedern , die in einer ähnlichen Situation sind. Vielleicht gründet ihr eine AG IV-Rentner:innen und kämpft kollektiv gegen Diskriminierung.

Für eine individuelle Abklärung und Begleitung kannst du dich an diese beiden Stellen wenden:

Behindertenforum
(Dachorganisation der Behinderten-Selbsthilfe der Region Basel)
Bachlettenstrasse 12
4054 Basel

Tel. +041 61 205 29 29

www.behindertenforum.ch

Pro Infirmis Basel
Bachlettenstrasse 12
4054 Basel
Tel. +041 58 775 18 60

www.proinfirmis.ch/angebot/basel-stadt.html