19.4 Splitting
Rentensplitting bei Ehepaaren
Seit der 10. AHV-Revision erhalten Ehepartner:innen je eine eigene Rente. Das gemeinsame Einkommen während der Ehe und die Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften während der Ehe werden 50:50 geteilt (=gesplittet). Das Einkommen vor der Ehe wird nicht gesplittet.
Splitting bei Scheidung
Alle Einkommen, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, die während der Ehe erzielt worden sind, werden zusammengezählt und hälftig geteilt. Von diesem Splitting ausgenommen sind das erste und das letzte Kalenderjahr der Ehe.