19.3 Betreuungsgutschriften
Wenn du PFLEGEBEDÜRFTIGE VERWANDTE betreust, die Anspruch auf Hilflosenentschädigung (mind. mittleren Grades) haben und mit dir im gemeinsamen Haushalt wohnen, kannst du für diese Zeit Betreuungsgutschriften beantragen. Die Betreuungsgutschrift muss jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Sie kann nicht mit einer Erziehungsgutschrift kumuliert werden. Die Höhe entspricht der dreifachen minimalen Altersrente pro Betreuungsjahr.