19.2 Erziehungsgutschriften
Es werden dir für die Jahre, in denen Kinder bis zum 16. Altersjahr unter deiner elterlichen Obhut gelebt haben, Erziehungsgutschriften angerechnet. Pro Erziehungsjahr wird die dreifache minimale Altersrente gutgeschrieben. Ein Antrag ist nicht nötig.