19.1 AHV - Alters- und Hinterbliebenen Versicherung

Die AHV ist die ERSTE SÄULE der Altersvorsorge. Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse, siehe Kapitel 20 ) ist die 2. Säule. Die 3. Säule ist die private Vorsorge. Bei der 1. und 2. Säule zahlen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen je die Hälfte der Beiträge. Weitere Zuschüsse leisten Bund und Kantone. Die AHV ist obligatorisch für alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind oder hier arbeiten.

Altersrenten (Zahlen per 1.1.2024)

Vollrente für Einzelpersonen

Minimum: Fr. 1’225.- (durchschnittl. Jahreseinkommen bis Fr. 14‘700.-)

Maximum: Fr. 2’450.- (durchschnittl. Jahreseinkommen mind. Fr. 88‘200.-)

Rente für Ehepaare = 150 % der Rente für Einzelpersonen.

Für eine Vollrente braucht es lückenlose Beitragszahlungen von 20 bis zum Pensionierungsalter. Jedes fehlende Jahr reduziert die Rente! Kontrolliere, ob dein:e Arbeitgeber:in immer die Beiträge einbezahlt hat. Dazu kannst du bei der Ausgleichskasse (online) einen Auszug aus deinem individuellen Konto (IK) verlangen. Beitragslücken lassen sich noch 5 Jahre rückwirkend schliessen, indem man eine Nachzahlung macht.

Mit der Annahme der AHV 21 im 2022 wurde das Referenzalter (früher: Rentenalter) von Frauen* auf 65 erhöht. Dies, obwohl Frauen* immer noch tiefere Löhne erhalten, mehr Teilzeit arbeiten und unbezahlte Care-Arbeit leisten - und somit durchschnittlich tiefere Renten (sowohl AHV als Pensionskassen) bekommen.

Zwischen Jahrgang 1960 und 1964 wird der Übergang vom Referenzalter 64 zum Referenzalter 65 gestaffelt vollzogen.