18.2 Quellensteuer

Wer keine C-Bewilligung und keinen CH-Pass hat, wird üblicherweise quellenbesteuert, d.h. die Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Hier wird nach einer Skala (verheiratet, alleinstehend, Anzahl Kinder) ein Prozentsatz vom Lohn abgezogen. Die Arbeitgeberin überweist diesen Betrag an die Steuerbehörde.

Wer spezielle Abzüge (z.B. Gesundheitskosten, Kosten für den Arbeitsweg usw.) geltend machen will, kann bis spätestens Ende März eine sogenannte Tarifkorrektur bei der Steuerbehörde verlangen. Dann erhält man ein Steuerformular, auf dem diese Abzüge aufgeführt werden können. Auch hier gilt: Alle Belege müssen beigelegt werden. Achtung: Wer mehrere kleine Teilzeitstellen hat, muss UNBEDINGT EINE TARIFKORREKTUR verlangen. Sonst zahlt man viel zu viel Quellensteuer

Mehr dazu erfährst du im Infoblatt der IGA zum Thema Multijobs. www.mitpapieren.ch/cms928/wp-content/uploads/2022/02/11-merkblattquellensteuerkorrektur-iga-plusminus.pdf

Nützliche Adressen

Basel-Stadt

Kantonale Steuerverwaltung BS
Fischmarkt 10
4051 Basel

Tel. +041 61 267 46 46

www.steuerverwaltung.bs.ch

Basel-Land

Kantonale Steuerverwaltung BL
Rheinstr. 33
4410 Liestal
Tel. +041 61 552 51 20

www.baselland.ch

Abteilung Quellensteuer
Tel. +041 61 552 66 70
quellensteuer@bl.ch