17. Kinder- und Ausbildungszulagen (Familienzulagen)
Wer mindestens Fr. 7‘350.-* pro Jahr verdient (Stand 2024), hat Anspruch auf Familienzulagen. Wer weniger verdient, gilt als Nichterwerbstätig. Pro Kind wird aber nur eine Kinderzulage bezahlt (daher bekommt sie nur ein Elternteil). Die Kinderzulagen sind in der ganzen Schweiz auf mind. Fr. 200.-/Monat pro Kind, die Ausbildungszulagen auf mind. Fr. 250.-/Monat pro Kind festgesetzt. Neu bekommen auch Nichterwerbstätige in bescheidenen finanziellen Verhältnissen Familienzulagen (nicht aber Ergänzungsleistungs- oder Sozialhilfebezüger:innen). In BS und BL erhalten auch Selbständigerwerbende Familienzulagen.
Für Kinder mit Wohnsitz im Ausland werden nur Zulagen bezahlt, wenn es sich um in der EU/EFTA wohnhafte Kinder von EU/EFTA-Bürger:innen handelt.
Familienzulagen werden nicht automatisch ausbezahlt, sondern müssen über die Arbeitgeberin beantragt werden. Falls dein Arbeitgeber das nicht von sich aus macht, kannst du es einfordern.
Nützliche Adressen
Basel-Stadt
Kantonale Ausgleichskasse,
Wettsteinplatz 1
4001 Basel
Tel. +041 61 685 22 22
www.ak-bs.ch
Basel-Land
Sozialversicherungsanstalt
Hauptstr. 109
4102 Binningen
Tel. +041 61 425 25 25
www.sva-bl.ch
Für Grenzgänger:innen im Raum Basel wichtige Adressen:
Frankreich
CAF du Haut-Rhin
F-68084 Mulhouse
www.caf.fr