16.2 Wer ist versichert?
Die Entschädigung funktioniert nach dem Versicherungsprinzip: wer in den letzten zwei Jahren mindestens während 12 Monaten erwerbstätig war, d.h. Versicherungsbeiträge bezahlt hat, hat Anrecht auf Arbeitslosengeld (die Anzahl Taggelder ist u.a. abhängig von deinem Alter und davon, wie lange du erwerbstätig warst). Auch Tage, an welchen du wegen Krankheit, Schwangerschaft, Unfall oder Militärdienst an der Erwerbstätigkeit verhindert warst, gelten als Beitragszeit.
Das Taggeld beträgt 70% des versicherten Lohns (das ist der durchschnittliche Monatslohn der letzten 6 Monate – oder, falls vorteilhafter, der letzten 12 Monate). 80% des versicherten Lohns erhalten Personen, die
Unterhaltspflicht gegenüber Kindern haben oder
einen versicherten Lohn unter 3797 CHF haben
invalid sind (mindestens 40%)
Unter gewissen Umständen können auch Personen, die nicht während mind. 12 Monaten in den letzten 2 Jahren erwebstätig waren, Arbeitslosengeld beziehen (Beitragsbefreite):
Abbruch oder Abschluss der Ausbildung
Entlassung aus einer Strafanstalt
Rückkehr aus dem Ausland
Nach Ablauf von Kranken- oder Unfalltaggeldentschädigung
Notlage nach Tod oder Invalidität des Ehepartners
Trennung oder Scheidung
Wiedereinstieg in Erwerbstätigkeit nach Erziehungsunterbruch
Beitragsbefreite erhalten weniger lang Taggelder und nicht 70% oder 80% des versicherten Verdienstes, sondern eine feste (meist tiefere) Pauschale!