16.1 Anmeldung

Wer Arbeitslosengeld beziehen will, muss sich spätestens am ersten Tag ohne Arbeit mit folgenden Dokumenten beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden (elektronisch oder vorbeigehen).

Du musst folgende Dokumente vorzeigen:

  • AHV-Karte

  • Kündigungsbrief, Arbeitsvertrag, Zeugnisse, ...

  • Ausweispapiere

  • Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungspapiere

  • Nachweis der Arbeitssuche während der Kündigungsfrist: Wenn du nicht beweisen kannst, dass du bereits während der Kündigungsfrist eine neue Arbeit gesucht hast, werden dir Taggelder abgezogen (Einstelltage)!

Wer die Arbeitslosenentschädigung nicht über die öffentliche Kasse abrechnen lassen will, muss sich gleichzeitig bei einer privaten Kasse (z.B. gewerkschaftliche Kasse) anmelden.

Wenn du selbst gekündigt hast...

Grundsätzlich bestraft das Arbeitsamt eine «freiwillige» Kündigung mit Einstelltagen. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du kündigen musstest, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, dann kann auf Einstelltage verzichtet werden.