1.6 Befristete Anstellung

Ein Arbeitsverhältnis kann befristet abgeschlossen werden: Auf den vereinbarten Zeitpunkt hin endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vor der abgemachten Frist kann in der Regel nicht gekündigt werden, ausser aus wichtigen Gründen, wenn der Vertrag selber diese Möglichkeit vorsieht, oder wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von beiden Seiten gewünscht ist.

  • Auch bei einer befristeten Anstellung gilt: wenn Arbeitgeber:innen dich für die Arbeit aufbieten und dann doch keine Arbeit haben, müssen sie dich trotzdem bezahlen.

  • Nur wenn die Anstellung auf mehr als drei Monate abgeschlossen wurde, schulden dir Arbeitgeber:innen bei Abwesenheit wegen Krankheit / Mutterschaft einen Lohn.

  • Ferien werden wie je nach Dauer des Einsatzes als bezahlte Ferien oder als Prozentsatz zum Stundenlohn abgegolten.

Achtung: wenn derselbe Betrieb mit dir mehrere solche Arbeitseinsätze hintereinander abschliesst, ist das ein illegaler Kettenarbeitsvertrag. Rechtlich handelt es sich dann nicht mehr um eine befristete, sondern um eine feste Anstellung!