15.3 Ohne Papiere / Sans Papiers

Keine Aufenthaltsbewilligung zu haben heisst nicht, keine Rechte zu haben! Gesetze bezüglich Lohn und Arbeitszeiten gelten für alle Menschen. Du kannst diese Rechte vor Gericht einklagen, auch wenn du keine Aufenthaltsbewilligung hast. Das Problem ist allerdings: unbewilligter Aufenthalt ist in der Schweiz ein Delikt. Falls das Migrationsamt davon erfährt, kann es dich dafür bestrafen und ausweisen. Es ist daher wichtig, dass du nicht allein vorgehst. Die IGA berät dich und hilft dir bei der Suche nach einer erfahrenen Anwältin.

Klage gegen Arbeitgeber:in

Du musst beweisen können, dass du für deine Arbeitgeberin gearbeitet hast und dass sie ihre Pflichten verletzt hat. Es ist deshalb wichtig, dass du vorher Beweise sammelst, damit du die Klage belegen kannst:

  • Alle schriftlichen Belege, die dein Arbeitsverhältnis belegen, aufbewahren (falls vorhanden schriftlicher Arbeitsvertrag oder Abmachungen, aber auch schriftliche Arbeitsanweisungen per Papier, SMS, E-Mail ...)

  • Täglich die Arbeitszeiten, die Vorfälle und die Art deiner Arbeit notieren.

  • Mit Bekannten und Kolleg:innen über dein Arbeitsverhältnis sprechen, damit diese bei Gericht als Zeug:innen auftreten können. Warte nicht, bis das Arbeitsverhältnis unerträglich wird! Besprich deinen Fall so schnell wie möglich mit uns!

Dein:e Arbeitgeber:in will die Polizei informieren?

Wenn dein Arbeitgeber dich bei der Polizei denunziert, geht er damit ein Risiko für sich selbst ein: er riskiert eine Strafe wegen Schwarzarbeit, wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in der Schweiz, sowie wegen fehlenden Abzügen von AHV/IV und Einkommenssteuer. Zusätzlich kann eine Drohung der Arbeitgeber:in die Polizei zu informieren verbunden mit der Aufforderung etwas zu tun oder zu unterlassen auch den Strafbestand der Nötigung (Art. 181 StGB) erfüllen.

Hausangestellte ohne Aufenthaltsbewilligung

Ein Grossteil der Sans-Papiers in Basel arbeiten als Hausangestellte. Die IGA informiert Hausangestellte und Arbeitgeber:innen über die arbeitsrechtlichen Grundlagen und unterstützt Hausangestellte, die ihren Lohn einfordern müssen.

Mehr Infos zum Thema Hausangestellte findest du im IGA-Infoblatt „Hausangestellte mit und ohne Bewilligung“.

Krankheit und Unfall

Du kannst als Sans-Papiers eine Krankenversicherung abschliessen. Lass dich dazu von der Anlaufstelle für Sans-Papiers beraten. Sie haben Erfahrung damit, wie man am besten eine Krankenversicherung abschliesst und wohin man sich im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls wenden kann.

Kinder ohne Bewilligung

In Basel-Stadt können Kinder ohne Bewilligung die obligatorische Schule besuchen. Es ist wichtig, dass Kindern das Recht auf Bildung gewährt wird. Die Schulen melden diese Daten nicht an die Einwohnerkontrolle weiter.

Nützliche Adressen

Beratung für Leute ohne gültige Aufenthaltspapiere

Anlaufstelle für Sans-Papiers

Gewerkschaftshaus
Rebgasse 1 / 4. Stock
4058 Basel
Tel. +41 61 681 56 10 (Mo-Do, 9h-12h und 13:30-17h)
basel@sans-papiers.ch
www.sans-papiers-basel.ch

Für Opfer von polizeilicher und behördlicher Gewalt:

augenauf

Tel. +041 61 681 55 22

www.augenauf.ch

Kompetente Information und Lobbyarbeit für die ganze Schweiz:

Solidarité sans frontières Neuengasse 8

3011 Bern
Tel. +041 31 311 07 70
www.sosf.ch

Für ehemalige Sans-papiers, die neu eine Bewilligung haben, hat die IGA zusammen mit der Anlaufstelle für Sans-Papiers eine Website mit Informationen zu Arbeit, Bewilligung, Steuern, Wohnen, Budget, Ausbildung etc. zusammengestellt und zwar in sieben Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch und Albanisch.

www.mitpapieren.ch