15.1 Familiennachzug
Leute aus EU/EFTA-Ländern können ihre Familienmitglieder ohne Probleme nachkommen lassen.
Ausländer:innen mit der Niederlassungsbewilligung C haben Anspruch darauf, Ehegatten und Kinder (unter 18 Jahren) in die Schweiz nachziehen zu lassen.
Ausländer:innen mit der Aufenthaltsbewilligung B können einen Nachzug von Ehegatten und ledige Kinder (unter 18 Jahren) in die Schweiz beantragen, wenn für die Familie eine genügend grosse Wohnung und ein ausreichendes Einkommen (keine Sozialhilfe!) vorhanden sind. In der Praxis sind diese Bedingungen oft schwer zu erfüllen. Von Kanton zu Kanton gelten unterschiedliche Richtwerte. Lass dich frühzeitig beraten, damit du auf eine Lösung hinarbeiten kannst.