15. Aufenthaltsbewilligung

Für Ausländer:innen gibt es verschiedene Bewilligungsformen mit sehr unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Es gibt auch unterschiedliche Rechte, je nachdem ob man aus einem Land der Europäischen Union (EU) / EFTA oder aus einem anderen Land kommt.

Für Leute aus Nicht-EU/EFTA-Ländern (aus sogeannanten Drittstaaten) gelten zurzeit folgende Bewilligungsarten:

  • Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)

  • Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)

  • Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige) • Ausweis G (Grenzgänger:innenbewilligung)

  • Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)

  • Ausweis F (vorläufig aufgenommene Ausländer:innen)

  • Ausweis N (Asylsuchende)

  • Ausweis S (vorübergehender Schutz an Schutzbedürftige)

Für Leute aus EU/EFTA-Ländern gibt es grundsätzlich dieselben Bewilligungsarten (L, B, C, Ci, G mit dem Zusatz EU/EFTA), aber es gelten viel grosszügigere Bestimmungen.