1.4 Teilzeit

Teilzeitarbeit (also weniger als 100%-Pensum) gibt es mit festem Pensum oder auch mit unregelmässigem oder Jahreszeitenpensum. Es gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für eine 100%-Stelle. Nachteile gibt es für Teilzeitarbeitende bei der Pensionskasse, bei den Kinderzulagen, bei der Auszahlung der Überstundenzuschläge, bei der Aufgabenzuteilung und bei der Weiterbildung. Die meiste Teilzeitarbeit machen Frauen und genderqueere Menschen. Siehe dazu auch das Kapitel „Gleichstellungsgesetz“.