14. Arbeitsgericht
Das Gericht entscheidet aufgrund der Gesetzgebung und der Gesamtarbeitsverträge in Konflikten zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Es richtet nicht darüber, ob eine Bestimmung gut oder schlecht ist. Es handhabt nur die juristische Anwendung. In einer ersten Verhandlung wird meist ein Vergleich angestrebt.
Eine Arbeitsrechtliche Forderung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend vor Gericht gebracht werden!
Basel-Stadt
Arbeitsrechtliche Fälle werden vor dem Arbeitsgericht (Zivilgericht Basel-Stadt) verhandelt (Streitwert bis zu Fr. 30’000). Das Verfahren ist kostenlos, eine Rechtsvertretung (Anwält:in) ist erlaubt.
Zivilgericht
Bäumleingasse 5
Postfach
4001 Basel
Tel. +41 61 267 81 81
Basel-Land
Arbeitsrechtliche Fälle werden vor dem zuständigen Zivilkreisgericht verhandelt. Das Verfahren ist kostenlos, eine Rechtsvertretung ist erlaubt.
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost
Hauptstrasse 108/110
4450 Sissach
Tel. +41 61 552 89
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West
Domplatz 5 / 7
4144 Arlesheim
Tel. +41 61 552 80
Unentgeltliche Prozessführung
Sobald Anwält:innen beigezogen werden, können Kosten entstehen (die eigenen Anwaltskosten, bei einer Niederlage aber auch die Anwaltskosten der Gegenpartei). Damit jemand nicht aus finanziellen Gründen auf einen Prozess verzichten muss, kann die unentgeltliche Prozessführung (Unentgeltliche Rechtspflege) beantragt werden. Die Gesuche werden bewilligt, wenn jemand finanziell bedürftig ist und der Fall nicht aussichtslos erscheint. 39 Achtung: Verändert sich deine finanzielle Situation zum Besseren, kann es sein, dass du das Geld zurückzahlen musst; die genauen Bedingungen sind jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Der Anspruch verjährt nach 10 Jahren. Wir empfehlen in jedem Fall, sich von Beginn weg und das ganze Verfahren hindurch von der IGA unterstützen zu lassen. Sobald sich ein Konflikt abzeichnet, solltest du mit uns besprechen, wie du ein Unrecht gut dokumentieren kannst – das ist später wichtig. Sammle auf jeden Fall deine kompletten Unterlagen: Zahlungsbelege, Mails, Kündigungsbriefe etc.
Rechtsberatung der Kantonalen Ämter und der Arbeitsgerichte
Basel-Stadt
AWA - Amt für Wirtschaft und Arbeit
Sandgrubenstrasse 44
4005 Basel
Tel. +41 61 267 50 00
www.awa.bs.ch/arbeitnehmende/arbeitsrecht.html
Basel-Land
KIGA - Kantonales Amt für Industrie
Gewerbe und Arbeit
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln
www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/kiga
Sozialversicherungsrecht
Die Sozialversicherungsgerichte beurteilen Fälle zur Arbeitslosenversicherung ALV, zu AHV, Pensionskasse und IV, zur Unfallversicherung und zur Krankenversicherung.
Basel-Stadt
Sozialversicherungsgericht BS
Bäumleingasse 3
Postfach
4002 Basel
Tel. +41 61 267 18 18
Basel-Land
Kantonsgericht BL
Abteilung Sozialversicherungsgericht
Bahnhofplatz 16
4410 Liestal
Tel. +41 61 552 57 14