12. Sexuelle Belästigung
Es gibt viele Betroffene von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die Definition im Gleichstellungsgesetz (GlG) umschreibt sexuelle Belästigung wie folgt:
Diskriminierend ist jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde eines Menschen am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Darunter fallen insbesondere Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art.
In fast allen Fällen gehen die Belästigungen von Vorgesetzten aus und treffen Untergebene. Sexuelle Belästigung ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und jeder Betrieb ist verpflichtet, die Angestellten vor einer sexuellen Belästigung zu schützen (Verbot der sexuellen Belästigung im Gleichstellungsgesetz). Wenn Arbeitgeber:innen dieser Pflicht nicht nachkommen, kann es diese sehr teuer kommen, denn Betroffene können eine Entschädigung verlangen! Es gibt Möglichkeiten, sich gegen sexuelle Belästigung zu wehren - und DIE BETROFFENEN SIND NICHT DIE SCHULDIGEN!
Sexuelle Belästigung – Wie reagieren?
Gib - wenn es dir möglich ist - klar dein Missfallen zu erkennen, wenn du unerwünschten Annäherungsversuchen, abschätzigen Bemerkungen oder verletzenden Gesten ausgesetzt bist. Sexuelle Belästigung geschieht meistens unter vier Augen. Führe daher ein Protokoll: Notiere dir sorgfältig die Tatsachen, die Ausdrücke, die Daten, die eventuellen Zeug:innen. Halte auch fest, wenn es, nachdem du dich gewehrt hast, zu Schikanen kommt. Sprich mit Kolleg:innen, denen du vertraust, über dein Problem. Oft sind mehrere Personen von einer Belästigung betroffen und diese Zeugenaussagen sind sehr wichtig. Es gibt auch andere Lösungen, als deine Arbeitsstelle zu kündigen!
Sexuelle Belästigung kann (aber muss nicht) Scham auslösen. Es hilft, darüber zu sprechen und sich gemeinsam zu organisieren. Wenn du Betroffene:r oder Zeug:in von sexueller Belästigung wirst, nimm mit der IGA Kontakt auf.