1.0 Grundlagen
Die Schweiz ist in Sachen Arbeitsrecht sehr schlecht aufgestellt. Es gibt wahrscheinlich kein anderes Land in West-/Mitteleuropa mit so schlechtem gesetzlichem Arbeiter:innen-Schutz! Es gibt kaum Kündigungsschutz, keine Mitspracherechte, dafür viel Flexibilität für die Chef:innen. Die Schweiz ist auch ein Land mit extrem verschiedenen Arbeitsbedingungen, je nachdem wo du arbeitest.
Umso wichtiger ist es, dass du die Rechte, die es gibt, kennst. Und dass du dich gemeinsam mit der IGA auf den Weg machst, dein Recht einzufordern: Komm gerne jederzeit in die IGA-Beratung! Wir schauen gemeinsam mit dir, was in deinem Fall mögliche Vorgehen sind, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, welche gewerkschaftlichen Druckmittel in Frage kommen, und was du machen möchtest.
Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag
Die Arbeitsbedingungen sind grundsätzlich in Einzel- oder Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgehalten. Für die Arbeitsbedingungen massgeblich sind das Obligationenrecht (OR), das Arbeitsgesetz (ArG) und das Gleichstellungsgesetz (GlG). Sie legen den Minimalstandard für Schutz und die minimalen Rechte fest, die nicht unterschritten werden dürfen.
In manchen Branchen wurden von den grossen Gewerkschaften und den Chef:innen gemeinsam Gesamtarbeitsverträge (GAV) vereinbart. In der Mehrzahl der GAV gelten bessere Bedingungen, als vom Gesetz vorgeschrieben. Aber es gibt auch richtig schlimme Mängel. Z.B. gibt es in keinem GAV einen Schutz vor Null-Stundenverträgen (Arbeit auf Abruf)! Auch die neu erkämpften kantonalen Mindestlohngesetze, werden durch den Abschluss von GAVs umgangen.
Ein GAV ist ein Vertrag auf überbetrieblicher Ebene zwischen Arbeitgebenden (resp. Arbeitgebenden-Verbänden) und Arbeitnehmenden-Verbänden mit dem Inhalt, die Arbeitsbedingungen zu regeln. Darin werden gemeinsam Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung des Einzelarbeitsvertrag (normative Bestimmungen) sowie schuldrechtliche und indirekt-schuldrechtliche (d.h. Bestimmungen über Beitragszahlungen an eine Ausgleichskasse oder einen Fonds für berufliche Aus- und Weiterbildung, Arbeitnehmendevertretung in einem Unternehmen, Unfallvorsorge usw.) festgehalten. GAV haben eine arbeitsrechtliche Ordnungsfunktion (einheitliche Anwendung der arbeitsvertraglichen Bestimmungen) und eine wirtschaftliche Ordnungsfunktion (Einschränkung des wirtschaftlichen Wettbewerbs durch Schaffung von verbindlichen Arbeitsbedingungen) und soll die einzelnen Arbeitnehmenden als wirtschaftlich schwächere Partei schützen.
In Bereichen, die von Ausbeutung besonders bedroht sind (z.B. Hausangestellte) können die Kantone Normalarbeitsverträge (NAV) festlegen. Arbeitsverhältnisse bei Gemeinde, Kanton oder Bund unterstehen öffentlichem Recht. Diese haben im Vergleich bessere Arbeitsbedingungen.
Um zu wissen, welches Recht für deine Arbeitsbedingungen massgeblich ist, musst du zuerst herausfinden, ob der Sektor oder Betrieb einem Gesamtarbeitsvertrag untersteht.
Link zu GAVs und NAVs, welche in Basel-Stadt gelten.
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Auch mit einem mündlichen Arbeitsvertrag hast du Arbeitsrechte. Trotzdem: Es ist für dich viel besser, wenn immer ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird. Dieser sollte folgende Angaben enthalten: Gehalt, Arbeitszeit, Arbeitgeber, Dauer des Vertrags, Arbeit) und von beiden Parteien unterschrieben sein. Auch eine Arbeitszeiterfassung sollte es immer geben. Hier findest du Vorlagen:
https://mitpapieren.ch/leben-mit-papieren/2-arbeit-lohn/